TP-ITS IT-Services


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AGBs

IMPRESSUM/AGB

AGBs

Inhaltsverzeichnis
§ 1Geltungsbereich
§ 2Zustandekommen eines Vertrages
§ 3Servicebeschreibung / Leistungsumfang
§ 4Sonderleistungen
§ 5Drittanbieter / Leistungen der Drittanbieter
§ 7Preise und Zahlungsbedingungen
§ 8Zahlungsverzug
§ 9Inhalte, Lizenz-, Urheber-, Nutzungsrechte
§ 10Datensicherung u. Übermittlung
§ 11und Leistungsfristen
§ 12und Kündigung§ 13
§ 14ährleistung
§ 15und Schadensersatzansprüche
§ 16und Gerichtsstand


1.Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Angebote und Verträge der Firma TP-ITS IT-Services und Webdesing, nachfolgend „TP-ITS" genannt. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung erkennt der Kunde/Auftraggeber, im folgenden "Kunde" genannt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2.Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3.Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen und Nebenreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt werden.

4.Die Bekanntgabe der AGB der „TP-ITS“ erfolgt auf den Seiten der „TP-ITS“ unter der Internetadresse: http://www.tp-its.com

5.Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per Email oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Bei fristgemäßem Widerspruch des Kunden kann „TP-ITS“ binnen 3 Wochen kündigen. Nimmt „TP-ITS“ diese Möglichkeit nicht wahr, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, ist der Kunde zur Kündigung berechtigt.

§2 Zustandekommen eines Vertrages


1.Die an „TP-ITS“ erteilten Aufträge gliedern sich, je nach Vertragsumfang, in Konzeption und Erstellung von EDV-Serviceleistungen und Internetpräsentationen. Für beide Bereiche werden, sofern nicht anders vereinbart, eigene Verträge geschlossen, auch wenn der Kunde beide Bereiche in Anspruch nimmt.

2.Dienstleistungsvereinbarungen werden in schriftlicher Form zwischen dem Kunden und der „TP-ITS“ auf der Grundlage eines Angebots oder Beratungsgesprächs geschlossen.

3.Vom Kunden vorgenommene, inhaltliche Änderungen der Leistungsbeschreibung, auf der ein Angebot basiert, bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens TP-ITS.

4.Angebote sind bezüglich der Honorarangaben freibleibend und unverbindlich. „TP-ITS “ ist zur Ablehnung von Aufträgen berechtigt.


§3 Servicebeschreibung / Leistungsumfang


1.Beschaffenheit und Umfang der Support- und Serviceleistungen werden individuell angepasst und vertraglich anhand der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel festgelegt. Es erfolgt eine protokollarische Festlegung der zu erbringenden Leistungen und deren Umfang. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu bestätigen.

2.Allgemeine Leistungsbeschreibungen der „TP-ITS“ können online im Internet unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden: http://www.tp-its.com

3.Erbringt „TP-ITS“ entgeltfreie Dienstleistungen, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. Dies gilt für persönliche oder telefonische Hilfestellung aber auch sonstige Dienste. Soweit beim Kunden ein DV-Beauftragter vorhanden ist, muss dieser „TP-ITS“ bei der Erbringung der Serviceleistungen unterstützen. Ebenso stellt der Kunde alle für die Ausführung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

§4 Sonderleistungen

1.Zusatzleistungen aufgrund kundenseitiger Änderungen der Leistungsvorgabe sowie Sonderwünsche oder Änderungen die sich nach Vertragsabschluß ergeben und den vereinbarten Rahmen überschreiten oder verändern bedürfen einer gesonderten Vergütung. Diese werden aufgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde auf den Mehraufwand und die daraus entstehenden Kosten zuvor hingewiesen wurde.

2. Der Kunde erstattet „TP-ITS“ alle im Zusammenhang mit dem Auftrag nachgewiesene Nebenkosten und Spesen, Reisen und Übernachtung. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Die Vertragspartner stimmen erforderliche Reisen, Transportmittel und Termine ab.


§ 5 Drittanbieter / Leistungen der Drittanbieter


1.Erfordert die Vertragserfüllung den Zugriff auf Fremdleistungen wird der Kunde von „TP-ITS“ darauf hingewiesen.

2.Fremdleistung sind der Einkauf von Hard- und Software, Vergabe von Dienstleistungs- und Werkverträgen an Dritte. Vermittlung eines Zugangs zum Internet bei einem Drittanbieter.

3.Die zur Auftragserfüllung nötige Inanspruchnahme von Drittleistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Diese werden im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung erworben. Der Kunde verpflichtet sich, „TP-ITS“ dafür eine Vollmacht zu erteilen.

4.Werden im Zusammenhang mit einem Auftrag Leistungen Dritter in Anspruch genommen gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des entsprechenden Anbieters.

5.„TP-ITS“ ist berechtigt mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, wenn für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

§7 Preise und Zahlungsbedingungen


1.Alle Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich als Barpreise. Diese enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer.

2.Die Preislisten von „TP-ITS“sind online im Internet unter www.tp-its.com einzusehen.

3.Einzelverträgen werden die zum Zeitpunkt des Auftragseingangs bzw. der Auftragsunterzeichnung geltenden Preise zugrunde gelegt. Die Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum der Rechnung, oder spätestens bis zum auf der Rechnung ausgewiesenem Zeitpunkt, ohne Abzug zahlbar.

4.Bei Daueraufträgen für Support- und Serviceleistungen gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Auftragseingangs bzw. der Auftragsunterzeichnung für die Dauer des Vertrages, jedoch maximal für 1 Jahr. „TP-ITS“ benachrichtigt den Kunden über mögliche Preisänderungen spätestens 14 Tage vor Ablauf des aktuellen Vertragszeitraums. Wird diesen innerhalb von 14 Tagen nicht schriftlich widersprochen, bilden diese neuen Preise bei Vertragsverlängerung die Grundlage des Vertrages. Der Kunde hat bei Widerspruch das Recht zur Vertragsumgestaltung bzw. zur Kündigung. Die Abrechnung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, per Überweisung auf ein „Mustermann“ Konto zum ersten eines Monats.

5.Daueraufträge verstehen sich zuzüglich anfallender Bankspesen. Über die Grundgebühr hinaus anfallenden Kosten werden nach Benachrichtigung des Kunden im Folgemonat in Rechnung gestellt.

6.Die Behebung von Störungen, die durch einen unsachgemäße Eingriff ausgelöst wurde, ist im Pauschalpreis nicht enthalten und wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.

7.Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme fällig. „TP_ITS“ ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen vertraglich zu vereinbaren. Dies gilt vor allem bei Projektarbeiten, bei denen Planungsarbeiten anfallen und Einkäufe vorgenommen werden müssen die zur Vertragserfüllung notwendig sind.

8.Kostenvoranschläge basieren auf Angaben des Kunden. Sie sind unverbindlich, und können bei einer späteren Auftragserteilung oder Rechnungsstellung über- oder unterschritten werden. Der Kunde wird über eventuelle Preisänderungen benachrichtigt, und hat die Möglichkeit bei einer Kostenerhöhung die mehr als 20% vom Vertrag zurückzutreten oder zur Minderung des endgültigen Umfangs. Wird vom Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, sind bis zur Kündigung in Anspruch genommene Leistungen kostenpflichtig.Außer sie resultieren aus Änderungen der Leistungsvorgaben des Kunden.

9. Bei Verwendung von Stundensätzen werden begonnene Viertelstunden voll berechnet.

10.Von „TP-ITS“ gelieferte Waren und erbrachte Leistung bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages Eigentum von „TP-ITS“

11.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn „TP-ITS“ über den Betrag verfügen kann.Bei Schecks, sobald dieser gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von TP-ITS.

§8 Zahlungsverzug


1.Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Überschreiten der Zahlungsfristen, welche sich aus dem §7 dieser AGB ergeben bzw. auf den Rechnungen angeführt sind, ein.

2.Bei Vorliegen eines Zahlungsverzuges kann „TP-ITS“ nach vorheriger Ankündigung die weitere Ausführung der Dienstleistung versagen. Bis dahin entstandene Kosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.

3.„TP-ITS“ ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche behält sich die „TP-ITS“ vor.

4.Werden die Zahlungsbedingungen für eine Dauer von 30 Tagen nicht eingehalten, stellt der Kunde seine Zahlungen ein, oder werden Umstände bekannt, welche die Bonität des Kunden in Frage stellt, werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der „TP-ITS“ sofort fällig und zahlbar. Weitere Leistungen erfolgen dann nur noch gegen Vorauszahlung. Ferner ist „TP-ITS“ berechtigt, von unerfüllten Verträgen zurückzutreten, wobei weitergehende Ansprüche unberührt bleiben.

§9 Lizenzbestimmungen


1.Der Kunde versichert, dass er im Besitz der Lizenzrechte, der zu installierenden Software ist, für Urheberrechtsverletzungen ist der Kunde verantwortlich. Entsprechende Pflichterfüllung obliegt dem Kunden.

2.Der Kunde stellt „TP-ITS“ von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei.

§10 Datenschutz


1.Die Vertragspartner verpflichten sich über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten stillschweigen zu wahren und alle Unterlagen, Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich des Vertragspartners, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten haben die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, geheimzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

2.„TP-ITS“ ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Ferner verpflichtet sich „Mustermann“ keine persönlichen Daten des Kunden ohne seine Zustimmung an Dritte weiterzuleiten.

3.Werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Daten als Sicherungskopie bei „TP-ITS“ kopiert und archiviert und evtl. über das Vertragsende hinaus aufbewahrt, so verpflichtet sich „TP-ITS“ unveröffentlichte Daten vertraulich und gegenüber Dritten unzugänglich aufzubewahren.
Die Versendung von Daten, Unterlagen und Vorlagen gleich welcher Art in digitaler oder gedruckter Form bzw. auf Datenträgern, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde hat durch vorhergehende Erstellung von Sicherheitskopien einem eventuellen Datenverlust vorzubeugen.

5.Die von „TP-ITS“ benutzen Werkzeuge zur Abwehr von Viren oder zum Schutz durch Zugriffe unbefugter Dritter wird nach bestem Wissen und Gewissen mit aktueller Software durchgeführt. Eine Garantie für die Sicherheit kann von „TP-ITS“ jedoch nicht übernommen werden.

6.Werden im Rahmen eines Auftrages arbeiten am Rechner (sowohl Hard- als auch Softwarearbeiten) und/oder an den Peripheriegeräten des Kunden übernommen, so verpflichtet sich der Kunde für eine Sicherung der Datenbestände vor dem Einsatz.

§11 Liefer- und Leistungsfristen


1. Fristen für Leistungen oder Lieferungen bedürfen zur ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung seitens TP-ITS. Lieferfristen und Termine gelten, sofern nicht durch schriftliche Zusage als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2. Werden durch das Verschulden der „TP-ITS“ Fristen nicht eingehalten, dann ist der Kunde, zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Preisminderung im angemessenem Rahmen berechtigt.Sofern nach einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Kunden nicht erbracht wird. Ein Lieferverzug tritt dann nicht ein, wenn die Bonität des Käufers Anlass zur Rückhaltung von Lieferungen gibt.

3.Die Einhaltung der Erfüllungstermine ist durch eine rechtzeitige, vollständige Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen durch den Kunden möglich zu machen. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehen gehen zu Lasten des Kunden

4.Für Ereignisse die durch höhere Gewalt oder Störungen im Bereich technischer Dienste oder beauftragter Dritter führen steht „TP-ITS“ nicht ein. Dies führt zueiner angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. Der Kunde als auch TP-ITS haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.

§12 Vertragsdauer und Kündigung

1.Daueraufträge für Dienstleistungen werden für einen Zeitraum von mindestens einem Monat geschlossen jedoch maximal einem Jahr. Eine Vertragsverlängerung erfolgt automatisch nach Ablauf des Vertragszeitraums, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, wobei der Kunde die Möglichkeit besitzt dieser spätestens 14 Tage vor Ablauf des Vertragszeitraums in schriftlicher Form zu widersprechen. Nimmt der Kunde sein Widerspruchsrecht nicht in Anspruch so verlängert sich der Vertrag um den vorher vereinbarten Zeitraum. Der Vertrag erneuert sich ohne fristgerechte Kündigung automatisch jeweils um den vertraglich vereinbarten Zeitraum.

2.Vorausbezahlte Beträge werden bei vorzeitiger Kündigung für nicht erfüllte Leistungen zurückgezahlt. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Auftragswertes wird erhoben, falls nicht anderes vertraglich festgelegt.

3.Für Einzelaufträge gelten die vertraglich festgelegten Vertragsdauer und Kündigungsmodalitäten.
4.Eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf eine Kündigung einer schriftlichen Bestätigung seitens der Mustermann.de.

5.Entstehen für den Kunden auf Grund von Änderungen in diesen AGB bzw. in den Preislisten der „TP_ITS“ Nachteile, hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungshinweise das Recht zur fristlosen Kündigung. Die Zahlungspflicht für bis zum Kündigungstermin erbrachte Leistungen bleibt davon unberührt.

6.Widerrufsrecht: Vereinbarungen können innerhalb von 10 Tagen in schriftlicher Form widerrufen werden.


§13 Abnahme


1.Die erbrachten Leistungen bedürfen bei der Übernahme durch den Kunden einer Abnahme. Dies geschieht durch einen Service- oder Lieferschein oder durch eine entsprechende Erklärung.
Etwa auftretende Mängel, sind vom Kunden ausreichend dokumentiert „TP-ITS“ innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe an den Kunden schriftlich zu melden. Gelingt „TP-ITS“ eine Nachbesserung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche eine Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises in angemessener Höhe verlangen. Dies setzt jedoch eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung voraus. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegebenen Frist gelten erbrachten Leistungen als abgenommen.

2.Durchgeführte Nachbesserungen oder Mängelbeseitigungen sind von „TP-ITS“ zu dokumentieren und vom Kunden abzunehmen.

3.Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder nimmt der Kunde die Ware nicht, oder nur teilweise nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist „TP-ITS“ berechtigt auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann „TP-ITS“ 50% des vereinbarten Vertragspreises verlangen.

§14 Gewährleistung


1.Auf Dienstleistungen wird eine Gewährleistung von 6 Monaten ab Liefertag gewährt, sofern der Kunde den Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit selbst verschuldet hat. Bei Ansprüchen des Kunden aus Garantie oder Mängelhaftung ist „TP-ITS“ zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt auch mehrfache Nachbesserung fehl, kann der Kunde wahlweise von seinem Recht Gebrauch machen, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.

2.Jegliche Gewährleistungspflicht entfällt, bei eklatanten Bedienungsfehlern oder bei unsachgemäßer bzw. mutwilliger Einwirkung auf die Hardware, Rechner- oder Netzwerkkonfiguration.

4.Vor der Erbringung von Dienstleistungen hat der Kunde alle von ihm genutzten Dateien in eigener Verantwortung auf Sicherungskopien vor Verlust zu schützen. Es wird keine Garantie oder Gewähr dafür übernommen, dass bestehende Rechnerkonfigurationen in der vorher vom Kunden eingerichteten Form bestehen bleiben.

5.Erkennbare Mängel und Schäden sind der „TP-ITS“ unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat „TP-ITS“ die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu seinen Räumen und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind „TP-ITS“ alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.

6.Bei der Zusammenarbeit mit Internetprovidern oder Erstellern von Web-Auftritten fungiert „TP-ITS“ lediglich als Vermittler. „TP-ITS“ übernimmt keine Gewähr und verweist ausdrücklich auf die AGB bzw. Allgemeinen Nutzungsbedingungen des jeweiligen Beteiligten.

8.Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist „TP-ITS“ verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der „TP-ITS“ aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom Kunden zu ersetzen.

§15 Haftung und Schadensersatz

1.Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber „TP-ITS“ ausgeschlossen. Die Haftung für schriftlich von „TP-ITS“ zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. „TP-ITS“ haftet auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden oder sonstige Vermögensschäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Ausgeschlossen hiervon sind lediglich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

2. Haftung und Schadensersatzansprüche für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sind auf den Auftragswert beschränkt. Bei Versicherungsschutz des Kunden ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

3.„TP-ITS“ haftet nicht bei höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Dienste und Leistungen von „TP-ITS“ erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen im besonderen behördliche Anordnungen, Ausfall und Störungen von Kommunikationsnetzen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen.

4.„TP-ITS“ übernimmt keine Haftung für aus der im Auftrag des Kunden durchgeführten Installationen von Software und/oder Treibern, sowie für Folgeschäden, die aus dem Einbau oder Umbau von Hardware resultieren, sofern „TP-ITS“ nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Für eine Beseitigung von Folgeschäden wird eine zumutbare Frist zwischen dem Kunden und „TP-ITS“ vereinbart.

6.Der Kunde ist zu einer Datensicherung vor der Inanspruchnahme der Dienste der „TP-ITS“ verpflichtet. Konfigurationsleistungen bzw. Beratungen schließen jede Haftung für Datenverlust beim Kunden aus, es sei denn, dass „TP-ITS“ deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.


§16 Schlussbestimmungen und Gerichtstand

1.Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

2.Für alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Kaufbeuren

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